Bankschließfach-Versicherung

Welche Schäden sind versichert?

Variante 1 umfasst die Gefahren

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus/Raub
  • Leitungswasser

Variante 2 umfasst die Gefahren

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus/Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementar
  • Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, mutwillige Beschädigung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Unbenannte Gefahren

Welche Schließfachinhalte sind versichert?

Versicherbar sind grundsätzlich alle Sachen, die Sie für besonders schützenswert
halten, z.B.: Schmuck, Wertpapiere, Goldbarren oder wertvolle Kunst. Bei Abschluss
werden keine Nachweise über den Inhalt verlangt.

Welche Summen können abgesichert werden?

Den Schließfachinhalt können Sie je nach Wert mit einer individuellen Summe versichern. Im Schadenfall leistet die Versicherung dann bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz. Anpassungen sind jederzeit möglich, falls sich der Wert Ihres Schließfachinhalts ändert. Ab einer Versicherungssumme von € 100.000 muss sich das Schließfach in einem Wertschutzraum befinden.

Wichtig:

Auf dem Transportweg zum und vom Bankschließfach besteht kein
Versicherungsschutz

Versicherungsort:

Als Versicherungsort gilt das Bankschließfach

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Schaden sofort melden
  • Nachweis des gemeldeten Schadens mittels Verzeichnis, Expertisen, Kaufbelegen,
    Fotos, Seriennummern, Erwerbsbelege bei Wertpapieren, etc.
  • Bei Bargeld: die Entschädigung erfolgt nach Treu und Glauben; ggf. erfolgt
    eine Plausibilitätsprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Nachweispflicht im Schadenfall

Im Versicherungsfall benötigen wir eine Einzelaufstellung der zerstörten, entwendeten oder beschädigten Sachen. Diese Schadenaufstellung ist Anhand geeigneter Unterlagen zu belegen, dies
können z.B. sein:

  • Anschaffungsrechnungen für Schmucksachen, Edelmetalle und Edelsteine
    usw.
  • Erwerbsbelege für Wertpapiere
  • Aussagekräftige Fotos der Sachen (Vorder- und Rückseite einschließlich Größennachweis,
    z.B. durch auf dem Fotos ebenfalls ersichtlichen angelegtemZollstock, Lineal o.ä)
  • Original-Herstellerzertifikate oder Garantieurkunden (z.B. für wertvolle Uhren)
  • Bei Sammler- oder Erbstücken mit hohem Wert ist eine Expertise/ Wertgutachten durch einen anerkannten Sachverständigen dringend zu empfehlen, da ansonsten ggf. kein konkreter Ersatzwert festgestellt werden kann

Handelt es sich bei dem Schließfachinhalt um Bargeld ist das natürlich ebenfalls nachzuweisen bzw. der Besitz zumindest glaubhaft zu machen. In diesem Zusammenhang sind letztendlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und Lebensumstände des Versicherungsnehmers von Bedeutung. Ferner sind die Schließfachmieter nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet, auch der Polizeibehörde eine entsprechende Anzeige mit einer Schadenspezifikation zu machen.

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    janein


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